Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Eventhänger Rhein-Main GbR — Stand: Mai 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Mietverträge zwischen der Eventhänger Rhein-Main GbR (nachfolgend „Vermieter") und dem Kunden (nachfolgend „Mieter") über die Vermietung von Eventmobiliar (Bierzeltgarnituren, Stehtische, Zelte und Zubehör auf einem Anhänger).
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Mieters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
Die Darstellung des Angebots auf der Website stellt kein verbindliches Angebot dar. Durch das Absenden des Buchungsformulars gibt der Mieter eine unverbindliche Anfrage ab.
Der Mietvertrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung (E-Mail) durch den Vermieter zustande. Der Vermieter behält sich vor, Anfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Die Bestätigung erfolgt in der Regel binnen 24 Stunden nach Eingang der Anfrage.
§ 3 Mietgegenstand
Das Basispaket umfasst:
- 4 Bierzeltgarnituren in Brauhaus-/Festzeltqualität (jeweils 1 Tisch + 2 Bänke)
- 1 Stehtisch
Zusätzlich können folgende Extras hinzugebucht werden:
- Weitere Bierzeltgarnituren (max. 25 insgesamt)
- Weitere Stehtische (max. 6 insgesamt)
- Zelte, 3×3 m inkl. Seitenteile und Beschwerungen (max. 3 insgesamt); mehrere Zelte können miteinander verbunden werden
- Hussen für Bierzeltgarnituren und Stehtische
Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand nur bestimmungsgemäß zu verwenden und pfleglich zu behandeln.
§ 4 Preise und Tarife
Die Miete berechnet sich grundsätzlich individuell nach der gebuchten Zusammenstellung (Anzahl Bierzeltgarnituren und Stehtische) und dem gebuchten Zeitraum. Bei einer Zusammenstellung von mindestens 4 Bierzeltgarnituren und 1 Stehtisch kann alternativ das Basispaket zum Festpreis gebucht werden (siehe unten).
Individuelle Tagestarife (je Stück und Nacht):
- Bierzeltgarnitur: 16,00 € (Wochentag) / 22,00 € (Wochenend- oder Feiertag) / 32,00 € (komplettes Wochenende)
- Stehtisch: 14,00 € (Wochentag) / 19,00 € (Wochenend- oder Feiertag) / 28,00 € (komplettes Wochenende)
- Jede weitere Nacht über den gebuchten Zeitraum hinaus: 5,00 € je Bierzeltgarnitur und je Stehtisch
Maßgeblich für den Tagestarif ist der jeweils höchstwertige im Mietzeitraum enthaltene Zeitraum (komplettes Wochenende vor einzelnem Wochenend-/Feiertag vor Wochentag). Freitag, Samstag, Sonntag und gesetzliche Feiertage (Hessen) gelten dabei als Wochenend-/Feiertage.
Zelte werden unabhängig von Bierzeltgarnituren und Stehtischen pauschal je Vermietung berechnet, gestaffelt nach Anzahl (unabhängig vom Wochentag):
- 1 Zelt: 89,00 €
- 2 Zelte: 150,00 €
- 3 Zelte: 210,00 €
- Jede weitere Nacht über den gebuchten Zeitraum hinaus: 15,00 € je Zelt
Zelte können einzeln oder zusätzlich zum Basispaket gebucht werden; ihr Preis fließt nicht in den Festpreis des Basispakets ein, sondern wird stets separat addiert. Der Auf- und Abbau von Zelten ist nicht Bestandteil des in diesem Paragraphen genannten Auf- und Abbau-Service für Bierzeltgarnituren und Stehtische und wird ausschließlich nach individueller Absprache und gesondertem Angebot berechnet.
Zur individuellen Miete kommt eine Liefer- & Abholpauschale von 50,00 € im Umkreis von 5 km um die Frankfurter Innenstadt hinzu. Der Gesamtpreis je Buchung (Miete zzgl. Liefer- & Abholpauschale) beträgt mindestens 89,00 € (Grundpreis). Bei mehr als 10 gebuchten Bierzeltgarnituren wird der Preis individuell auf Anfrage berechnet.
Basispaket (4 Bierzeltgarnituren + 1 Stehtisch) zum Festpreis, inkl. Lieferung & Abholung im Umkreis von 5 km um die Frankfurter Innenstadt:
- Unter der Woche (Mo – Do), 1 Tag: 119,00 €
- Wochenend- oder Feiertag, 1 Tag: 149,00 €
- Komplettes Wochenende (Fr – So): 199,00 €
- Jede weitere Nacht: 5,00 € je Bierzeltgarnitur und je Stehtisch (insgesamt 25,00 € für die im Basispaket enthaltenen 4 Bierzeltgarnituren + 1 Stehtisch)
Wird das Basispaket um weitere Bierzeltgarnituren oder Stehtische ergänzt, werden diese zusätzlichen Einheiten zum jeweiligen individuellen Tagestarif berechnet.
Optionale Extras (Aufpreis je Buchung):
- Husse für Bierzeltgarnitur: 12,00 € je Stück
- Husse für Stehtisch: 12,00 € je Stück
- Auf- und Abbau-Service (Bierzeltgarnituren & Stehtische): 8,00 € je Bierzeltgarnitur und 5,00 € je Stehtisch, mindestens jedoch 40,00 € je Einsatz
- Auf- und Abbau von Zelten: kein Festpreis, nur nach individueller Absprache und gesondertem Angebot
Bei Lieferungen außerhalb des 5-km-Radius wird ein individueller Aufpreis berechnet, der vor Vertragsschluss mitgeteilt wird.
Alle Preise verstehen sich als Endpreise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen (Kleinunternehmerregelung).
§ 5 Zahlung
Der Mietpreis ist bei Anlieferung des Mietgegenstandes in bar oder per Überweisung (nach vorheriger Absprache) zu entrichten.
Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
§ 6 Kaution
Bei Anlieferung ist eine Kaution in Höhe von 150,00 € in bar zu hinterlegen.
Die Kaution dient zur Absicherung von Schäden am Mietgegenstand, die über die normale Abnutzung hinausgehen, sowie für den Fall einer verspäteten Rückgabe.
Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer und fristgerechter Rückgabe des Mietgegenstandes in einwandfreiem Zustand bei Abholung vollständig zurückgezahlt. Besteht ein Schadensfall, wird die Kaution ganz oder teilweise einbehalten; die Höhe des einbehaltenen Betrags bemisst sich nach den Ersatz- und Wiederbeschaffungswerten gemäß § 9 dieser AGB. Etwaige darüber hinausgehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
§ 7 Lieferung und Abholung
Der Vermieter liefert den Mietgegenstand zum vereinbarten Termin an die vom Mieter angegebene Adresse und holt ihn nach Ende der vereinbarten Mietdauer dort wieder ab. Beim Basispaket sind Lieferung und Abholung im Festpreis enthalten (im Umkreis von 5 km um die Frankfurter Innenstadt). Bei individueller Zusammenstellung wird hierfür die in § 4 genannte Liefer- & Abholpauschale berechnet.
Die Lieferung erfolgt bis zur Bordsteinkante der angegebenen Lieferadresse. Ein Transport auf das Grundstück, ins Gebäude, über Treppen oder in Innenräume ist nicht Bestandteil der Lieferung und wird nur im Rahmen eines gebuchten Auf- & Abbau-Service übernommen.
Der Mieter stellt sicher, dass:
- der Lieferort mit einem Anhänger erreichbar ist (ausreichend Platz, befahrbare Zufahrt),
- zum vereinbarten Zeitpunkt eine volljährige Person zur Entgegennahme und Rückgabe vor Ort ist,
- ein geeigneter, ebener Stellplatz für den Anhänger vorhanden ist.
Kann die Lieferung aus vom Mieter zu vertretenden Gründen nicht erfolgen (z. B. niemand vor Ort, Zufahrt blockiert), wird eine erneute Anfahrt mit 30,00 € berechnet.
§ 8 Mietdauer und Rückgabe
Die Mietdauer ergibt sich aus den im Buchungsformular angegebenen Daten für Anlieferung und Abholung.
Bei der Rückgabe muss sich der Mietgegenstand in einem ordentlichen Zustand befinden. Grobe Verschmutzungen sind vom Mieter zu beseitigen. Der Anhänger muss besenrein übergeben werden.
Wird der Mietgegenstand nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zur Abholung bereitgestellt, wird für jeden weiteren angefangenen Tag ein Aufpreis von 50,00 € berechnet.
§ 9 Haftung und Schäden
Der Mieter haftet für alle Schäden am Mietgegenstand, die während der Mietzeit entstehen, soweit er diese zu vertreten hat. Dies umfasst insbesondere:
- Beschädigungen an Tischen, Bänken, Stehtischen und Zelten
- Beschädigungen am Anhänger
- Verlust von Teilen des Mietgegenstandes
Normale Gebrauchsspuren (z. B. leichte Kratzer auf Tischoberflächen) gelten nicht als Schaden.
Schäden sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Der Mieter verpflichtet sich, keine eigenständigen Reparaturen am Mietgegenstand vorzunehmen.
Werden Schäden durch den Mieter nicht gemeldet und erst nach Rückgabe des Mietgegenstandes durch den Vermieter festgestellt, kann der Mieter auch rückwirkend zur Haftung herangezogen werden. Die Beweislast für den ordnungsgemäßen Zustand bei Rückgabe trägt in diesem Fall der Mieter.
Bei Beschädigung oder Verlust einzelner Gegenstände bemisst sich der Schadensersatz nach den Ersatz- und Wiederbeschaffungswerten der jeweiligen Position. Diese ergeben sich aus der als Anlage zu diesen AGB beigefügten Schadenersatzliste (PDF), die dem Mieter vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wird und Bestandteil des Mietvertrags ist. Die Liste wird dem Mieter zusätzlich bei Übergabe des Mietgegenstandes ausgehändigt.
Dem Mieter bleibt in jedem Fall der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist als in der Schadenersatzliste angegeben. Die in der Liste genannten Beträge stellen den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden dar.
Der Vermieter haftet nicht für Personen- oder Sachschäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch des Mietgegenstandes durch den Mieter oder Dritte entstehen.
§ 10 Stornierung
Der Mieter kann eine bestätigte Buchung zu folgenden Bedingungen stornieren:
- Bis 7 Tage vor Anlieferung: kostenlose Stornierung
- 3 – 6 Tage vor Anlieferung: 50 % des Mietpreises
- Weniger als 3 Tage vor Anlieferung: 100 % des Mietpreises
Die Stornierung muss schriftlich (E-Mail an anfragen@eventhaenger-rhein-main.de) erfolgen. Maßgeblich ist der Eingang beim Vermieter.
Dem Mieter steht es frei, nachzuweisen, dass dem Vermieter durch die Stornierung kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 11 Höhere Gewalt und Witterung
Bei Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Unwetter, Sturmwarnung, behördliche Anordnungen) ist der Vermieter berechtigt, die Lieferung zu verschieben oder vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden bereits gezahlte Beträge vollständig erstattet.
Der Mieter ist für die Sicherung des Mietgegenstandes bei Wind und Wetter verantwortlich. Bei angekündigter Windstärke ab 7 Bft ist der Mieter verpflichtet, Stehtische und lose Gegenstände zu sichern oder einzulagern.
§ 12 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung.
§ 13 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Frankfurt am Main, soweit gesetzlich zulässig.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.