Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Eventhänger Rhein-Main GbR — Stand: Mai 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Mietverträge zwischen der Eventhänger Rhein-Main GbR (nachfolgend „Vermieter") und dem Kunden (nachfolgend „Mieter") über die Vermietung von Eventmobiliar (Bierzeltgarnituren, Stehtische und Zubehör auf einem Anhänger).
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Mieters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
Die Darstellung des Angebots auf der Website stellt kein verbindliches Angebot dar. Durch das Absenden des Buchungsformulars gibt der Mieter eine unverbindliche Anfrage ab.
Der Mietvertrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung (E-Mail) durch den Vermieter zustande. Der Vermieter behält sich vor, Anfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Die Bestätigung erfolgt in der Regel binnen 24 Stunden nach Eingang der Anfrage.
§ 3 Mietgegenstand
Das Basispaket umfasst:
- 4 Bierzeltgarnituren in Brauhaus-/Festzeltqualität (jeweils 1 Tisch + 2 Bänke)
- 1 Stehtisch
Zusätzlich können folgende Extras hinzugebucht werden:
- Weitere Bierzeltgarnituren (max. 10 insgesamt)
- Weitere Stehtische (max. 3 insgesamt)
- Hussen für Bierzeltgarnituren und Stehtische
Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand nur bestimmungsgemäß zu verwenden und pfleglich zu behandeln.
§ 4 Preise und Tarife
Es gelten folgende Tarife für das Basispaket (4 Bierzeltgarnituren + 1 Stehtisch, jeweils inkl. Lieferung im Umkreis von 5 km um die Frankfurter Innenstadt; Feiertage werden wie Wochenendtage berechnet):
- Unter der Woche (Mo – Do), 1 Tag: 119,00 €
- Wochenend- oder Feiertag, 1 Tag: 149,00 €
- Komplettes Wochenende (Fr – So): 199,00 €
- Jeder weitere Miettag: 50,00 €
Maßgeblich für den Tarif ist der jeweils höchstwertige enthaltene Zeitraum (ganzes Wochenende vor einzelnem Wochenend-/Feiertag vor Wochentag); jeder darüber hinausgehende Miettag wird mit der Tagespauschale berechnet. Freitag, Samstag, Sonntag und gesetzliche Feiertage (Hessen) gelten dabei als Wochenend-/Feiertage. Alle Preise verstehen sich inkl. Lieferung im Umkreis von 5 km um die Frankfurter Innenstadt.
Optionale Extras (Aufpreis je Buchung):
- Zusätzliche Bierzeltgarnitur (Tisch + 2 Bänke): 15,00 € je Set
- Zusätzlicher Stehtisch: 13,00 € je Stück
- Husse für Bierzeltgarnitur: 12,00 € je Stück
- Husse für Stehtisch: 12,00 € je Stück
- Auf- und Abbau-Service: 80,00 €
Bei Lieferungen außerhalb des 5-km-Radius wird ein individueller Aufpreis berechnet, der vor Vertragsschluss mitgeteilt wird.
Alle Preise verstehen sich als Endpreise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen (Kleinunternehmerregelung).
§ 5 Zahlung
Der Mietpreis ist bei Anlieferung des Mietgegenstandes in bar oder per Überweisung (nach vorheriger Absprache) zu entrichten.
Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
§ 6 Kaution
Bei Anlieferung ist eine Kaution in Höhe von 150,00 € in bar zu hinterlegen.
Die Kaution dient zur Absicherung von Schäden am Mietgegenstand, die über die normale Abnutzung hinausgehen, sowie für den Fall einer verspäteten Rückgabe.
Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer und fristgerechter Rückgabe des Mietgegenstandes in einwandfreiem Zustand bei Abholung vollständig zurückgezahlt. Besteht ein Schadensfall, wird die Kaution ganz oder teilweise einbehalten; die Höhe des einbehaltenen Betrags bemisst sich nach den Ersatz- und Wiederbeschaffungswerten gemäß § 9 dieser AGB. Etwaige darüber hinausgehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
§ 7 Lieferung und Abholung
Der Vermieter liefert den Mietgegenstand zum vereinbarten Termin an die vom Mieter angegebene Adresse und holt ihn nach Ende der vereinbarten Mietdauer dort wieder ab. Lieferung und Abholung sind im Mietpreis enthalten (im Umkreis von 5 km um die Frankfurter Innenstadt).
Der Mieter stellt sicher, dass:
- der Lieferort mit einem Anhänger erreichbar ist (ausreichend Platz, befahrbare Zufahrt),
- zum vereinbarten Zeitpunkt eine volljährige Person zur Entgegennahme und Rückgabe vor Ort ist,
- ein geeigneter, ebener Stellplatz für den Anhänger vorhanden ist.
Kann die Lieferung aus vom Mieter zu vertretenden Gründen nicht erfolgen (z. B. niemand vor Ort, Zufahrt blockiert), wird eine erneute Anfahrt mit 30,00 € berechnet.
§ 8 Mietdauer und Rückgabe
Die Mietdauer ergibt sich aus den im Buchungsformular angegebenen Daten für Anlieferung und Abholung.
Bei der Rückgabe muss sich der Mietgegenstand in einem ordentlichen Zustand befinden. Grobe Verschmutzungen sind vom Mieter zu beseitigen. Der Anhänger muss besenrein übergeben werden.
Wird der Mietgegenstand nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zur Abholung bereitgestellt, wird für jeden weiteren angefangenen Tag ein Aufpreis von 50,00 € berechnet.
§ 9 Haftung und Schäden
Der Mieter haftet für alle Schäden am Mietgegenstand, die während der Mietzeit entstehen, soweit er diese zu vertreten hat. Dies umfasst insbesondere:
- Beschädigungen an Tischen, Bänken und Stehtischen
- Beschädigungen am Anhänger
- Verlust von Teilen des Mietgegenstandes
Normale Gebrauchsspuren (z. B. leichte Kratzer auf Tischoberflächen) gelten nicht als Schaden.
Schäden sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Der Mieter verpflichtet sich, keine eigenständigen Reparaturen am Mietgegenstand vorzunehmen.
Werden Schäden durch den Mieter nicht gemeldet und erst nach Rückgabe des Mietgegenstandes durch den Vermieter festgestellt, kann der Mieter auch rückwirkend zur Haftung herangezogen werden. Die Beweislast für den ordnungsgemäßen Zustand bei Rückgabe trägt in diesem Fall der Mieter.
Bei Beschädigung oder Verlust einzelner Gegenstände bemisst sich der Schadensersatz nach den Ersatz- und Wiederbeschaffungswerten der jeweiligen Position. Diese ergeben sich aus der als Anlage zu diesen AGB beigefügten Schadenersatzliste (PDF), die dem Mieter vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wird und Bestandteil des Mietvertrags ist. Die Liste wird dem Mieter zusätzlich bei Übergabe des Mietgegenstandes ausgehändigt.
Dem Mieter bleibt in jedem Fall der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist als in der Schadenersatzliste angegeben. Die in der Liste genannten Beträge stellen den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden dar.
Der Vermieter haftet nicht für Personen- oder Sachschäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch des Mietgegenstandes durch den Mieter oder Dritte entstehen.
§ 10 Stornierung
Der Mieter kann eine bestätigte Buchung zu folgenden Bedingungen stornieren:
- Bis 7 Tage vor Anlieferung: kostenlose Stornierung
- 3 – 6 Tage vor Anlieferung: 50 % des Mietpreises
- Weniger als 3 Tage vor Anlieferung: 100 % des Mietpreises
Die Stornierung muss schriftlich (E-Mail an anfragen@eventhaenger-rhein-main.de) erfolgen. Maßgeblich ist der Eingang beim Vermieter.
Dem Mieter steht es frei, nachzuweisen, dass dem Vermieter durch die Stornierung kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 11 Höhere Gewalt und Witterung
Bei Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Unwetter, Sturmwarnung, behördliche Anordnungen) ist der Vermieter berechtigt, die Lieferung zu verschieben oder vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden bereits gezahlte Beträge vollständig erstattet.
Der Mieter ist für die Sicherung des Mietgegenstandes bei Wind und Wetter verantwortlich. Bei angekündigter Windstärke ab 7 Bft ist der Mieter verpflichtet, Stehtische und lose Gegenstände zu sichern oder einzulagern.
§ 12 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung.
§ 13 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Frankfurt am Main, soweit gesetzlich zulässig.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.